Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI

 

Sie übernehmen die Pflege eines Angehörigen? Hier fordert die Pflegekasse regelmäßige Beratungsbesuche durch einen zugelassenen Pflegedienst. Die Häufigkeit der Beratungsbesuche richtet sich dabei nach dem Pflegegrad.

 

Vereinbaren Sie gleich hier einen Termin für einen Beratungseinsatz