Hier finden Sie einige wissenswerte Informationen, Zahlen und Fakten rund um das Thema Pflegeversicherung, Pflegegrade und Behandlungspflege.
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Mit dem seit 01.01.2017 gütigen neuen "Pflegebedürftigkeitsbegriff" wurden die bislang gültigen Pflegestufen in Pflegegrade umgewandelt. Aus bisher 3 Pflegestufen entstanden 5 Pflegegrade. Ziel dieser Umwandlung ist der gleichberechtigte Zugang aller Pflegebedürftigen zu Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig von der Art ihrer persönlichen Einschränkungen (körperlich, geistig oder psychisch).
Für die Überleitung der Pflegestufen in Pflegegrade gilt folgende vereinfachte Grundregel:
"nur" körperliche Einschränkungen: Pflegestufe "+1" = Pflegegrad
körperliche Einschränkungen und eingeschränkte Alltagskompetenz: Pflegestufe "+2" = Pflegegrad
Haben Sie beim Antrag auf Pflegeeinstufung, Pflegesachleistungen ausgewählt, können Sie die Hilfe eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes Ihrer Wahl, in Anspruch nehmen. Dieser rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Pflegesachleistungen lassen sich auch mit Pflegegeld kombinieren (siehe Kombinationsleistung). Wichtig, haben Sie ausschließlich Pflegesachleistungen gewählt, besteht kein Anspruch auf Pflegegeld oder Verhinderungspflege.
Pflegegrad | max. Leistung pro Monat (seit 01.01.2017) |
1 |
125 € (Entlastungsbetrag), es besteht kein Anspruch auf Pflegesachleistungen |
2 | 689 € |
3 | 1298 € |
4 | 1612 € |
5 | 1995 € |
Haben Sie Kombinationsleistung gewählt, haben Sie Anspruch auf Pflegesachleistungen eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes, Ihrer Wahl. Nicht in Anspruch genommenes Budget der Sachleistungen wird Ihnen anteilig als Pflegegeld ausgezahlt. Sie haben ebenfalls Anspruch auf Leistungen der Verhinderungspflege nach §39 SGB XI (bei Verhinderung der Pflegeperson).
Seit 01.01.2017 erhalten Sie in Abhängigkeit von Ihrem Pflegegrad folgende Geldleistung:
Pflegegrad | Geldleistung pro Monat |
1 |
keine Geldleistung, nur Entlastungsbetrag 125 € (zweckgebunden) |
2 | 316 € |
3 | 545 € |
4 | 728 € |
5 | 901 € |
Der Begriff der Behandlungspflege umfasst alle ärztlich verordneten Leistungen, die durch Pflegekräfte in Ihrem Haushalt durchgeführt werden. Hierunter fallen z.B. Wundversorgung und Verbandswechsel, Medikamentengabe, Blutdruck- und Blutzuckermessung sowie Dekubitusbehandlungen.
Wertheimer Straße 13
64747 Breuberg
Tel.: 06165 478989-0
Fax: 06165 478989-9
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